Coach Akademie

Impressum/AGB

Coach Akademie

Geschäftsführer: Frank Knapstein
Strucker Straße 39a · D-42859 Remscheid
Service-Telefon: +49 (0)700 / Coach Call · +49 (0)700 / 26224 2255

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG:
DE237218567

Redaktionelle Verantwortung
Frank Knapstein

Konzept und Idee:
B | ZWEI | AGENTUR FÜR MARKETING UND KOMMUNIKATION
Fontanestraße 20 | 42477 Radevormwald
Telefon | 02195 595987-0
Fax | 02195 595987-9
E-Mail | info@agentur-b-2.de
Internet | www.agentur-b-2.de


Urheberrecht
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1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
Hier zur Datenschutzerklärung.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

AGB´s

(Stand 01.07.2012)

 

1. Anmeldung zu offenen Seminaren, Trainings oder Ausbildungen

Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, schriftlich bestätigt und sind verbindlich. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

 

2. Änderungsvorbehalt

Termin, Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Die Coach Akademie ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund - insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder zu geringer Teilnehmerzahl - gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren auch kurzfristig abzusagen. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Ausfall der Veranstaltung oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

 

3. Leistungen

Die Preise für die Veranstaltungen gelten für einen Teilnehmer und umfassen: Unterricht, Arbeits- und Übungsmaterialien und Teilnahmebescheinigung. Fahrt-, Übernachtungs- und alle übrigen Verpflegungskosten des Teilnehmers trägt, falls nicht gesondert gekennzeichnet, der Auftraggeber selbst.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Verpflichtung zur Zahlung des Seminarpreises ohne Abzüge entsteht, wenn die Coach Akademie die Seminaranmeldung bestätigt hat, bzw. der Seminarpreis in Rechnung gestellt wurde. Die Preise für die angebotenen Seminare verstehen sich pro Person und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Eine nur zeitweise Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung berechtigt nicht zur Preisminderung. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind jeweils direkt mit dem Hotel bzw. dem Seminarort abzurechnen.

 

4.a. Vereinbarung von Ratenzahlung

Mit der Vereinbarung einer Ratenzahlung ist gleichwohl das gesamte Seminar, bzw. Training oder Ausbildungsprogramm verbindlich gebucht. Bei Ausfall einer Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt wird die Gesamtsumme, abzüglich bisher geleisteter Zahlungen, sofort fällig.

 

5. Rücktritt, Ummeldungen zu offenen Seminaren, Trainings oder Ausbildungen

Seminarstornierungen sowie Umbuchungen können gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 zzgl. der Stornierungskosten des Hotels bzw. der Pension bis 6 Wochen vor Seminarbeginn vorgenommen werden.

Bei Stornierungen von Seminaren weniger als 6 Wochen vor Beginn wird die Seminargebühr sowie Unterkunfts- und Verpflegungskosten in voller Höhe fällig. Kann der frei gewordene Platz durch die Coach Akademie kurzfristig besetzt werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 erhoben. Gegen Bearbeitungsgebühr kann ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden.

 

6. Beauftragung von Personal-/ Unternehmens-Entwicklungs-Programmen

Coach Akademie sammelt vor Abgabe eines Angebotes ausreichend Informationen, um eine langfristige, erfolgsversprechende Strategie oder Programm umsetzen zu können. Strategieentwicklung und Beratungsgespräche erfolgen zum vereinbarten Tagessatz.

Ein beauftragtes Programm kann bis maximal 10 Tage nach Durchführung der ersten Maßnahme (kann Coaching, Seminar, Training, Ausbildung, etc. sein) storniert werden. In diesem Falle werden 50% der beauftragten Leistung, ohne Folgekosten, zur sofortigen Zahlung fällig.

Bei späterer Stornierung wird die Zahlung des beauftragten Volumens sofort gesamtumfänglich fällig, abzüglich nicht erfolgter Kosten. Coach Akademie behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Coach Akademie ist bestrebt, Inhabern / Entscheidungsträgern vorzeitig die Methodiken und Prozessabläufe, Veränderungsprozesse und deren Verlaufsformen darzustellen.

 

7. Trainer- und Beratereinsatz

Einsatz der Trainer kann unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Der jeweilig eingesetzte Partner erhält das Recht im Namen der „Coach Akademie“ Dienstleistungen in den Bereichen Coaching, Training, Personal- und Organisationsentwicklung sowie Unternehmensberatung anzubieten und durchzuführen.

 

Der Partner verpflichtet sich, bei der Ausübung seiner Tätigkeiten die Interessen der Coach Akademie zu wahren. Die Angebote von Leistungen müssen im Sinne eines gemeinsamen Marktauftrittes mit der Coach Akademie abgesprochen werden. Bei längerfristigen Beratungseinsätzen vor Ort, beispielsweise im Bereich Interimsmanagement, gelten die o. g. Bedingungen gleichermaßen.

 

Die Übernahme eines Beraters, Trainers, Coaches in den Betrieb des Kunden ist unter Wahrung des Beratungs- und Organisationsentwicklungsauftrages ausgeschlossen. In einzelnen Fällen kann dies nach Abstimmung und einvernehmlicher, vertraglich festgelegter Einigung mit der Coach Akademie dennoch erfolgen. Der Kunde ist dann verpflichtet eine vertraglich vereinbarte Ablösesumme in Höhe von mindestens 6 Monatshonoraren (Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Kundenauftrag) an die Coach Akademie zu entrichten. Ein Übergang des Partners in das Unternehmen des Kunden ist nach Eingang der Zahlung zulässig.

 

Bei Zuwiderhandlung eines Partners oder Kunden wird eine Vertragsstrafe von 12 Monats-Honoraren (Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Kundenauftrag und ggf. zu bildendem Durchschnittswert) an die Coach Akademie fällig, zahlbar durch den verantwortlichen, in der Diskussion stehenden Partner.

 

8. Sonstige Leistungen wie Coaching. Beratung, Marketing, Mediation, etc.

Beauftragte sonstige Leistungen werden nach den vereinbarten Volumina oder nach Stundensatz berechnet. Coach Akademie behält sich vor, einen 50% Abschlag nach Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.

 

9. Urheberrechte

Überlassene Schulungsunterlagen dürfen vor, während oder nach der Veranstaltung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

 

10. Haftungsbegrenzung

Die Veranstaltungen sind professionelle Seminare/ Weiterbildungen. Sie sind keine Psychotherapie und können eine solche nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Mit der Anmeldung übernimmt der Teilnehmer Haftung und Verantwortung für sich für die Dauer der Veranstaltung. Die Coach Akademie übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf dem Weg zu, vor oder während der Veranstaltung entstehen. Eine Haftung für die vom Teilnehmer mitgebrachten Sachen besteht nicht.

 

11. Rechtswirksamkeit

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Beauftragungen und Auftragszusagen gelten ebenso durch mündliche oder fernmündliche Vereinbarung, sowie nach alter Sitte per Handschlag, zwischen Entscheidungsträgern.

 

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der jeweils ausgeschriebene oder vereinbarte Veranstaltungsort.

Gerichtsstand ist in allen Fällen Remscheid.

 

Selbstverständnis

Persönliche Entwicklung, in Form von Coaching, Ausbildung, Training oder Seminar, bedingt ein von Vertrauen, Ehrlichkeit, Offenheit und Klarheit geprägtes Klima.

Dies wollen wir für uns, unsere Coachees, Klienten und Partner aufbauen und langfristig sichern.